Bei der tiefenpsychologischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren, welches von allen gesetzlichen Versicherungsträgern, den Beihilfestellen und den Privatkassen als Richtlinienverfahren anerkannt wird.
Die Kosten für die Behandlungen werden deshalb nach Antragstellung von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, von Beihilfestellen anteilig und von Privatkassen entsprechend der Vertragsbedingungen. Diese sind unterschiedlich, bitte erkundigen Sie sich vorher nach den Bedingungen. Freiwillige Kassenmitglieder können sich für die Privatbehandlung anmelden. Die Kassen erstatten derzeit ca. 75% der Privatabrechnung. Bei manchen Versicherungsverträgen können Eigenanteile vorgesehen sein.
Die Kosten für einige Leistungen, wie z.B. Beratung oder Paartherapie, werden nicht von den Kassen erstattet. Diese werden privat abgerechnet.
Wir berechnen GOP 3,5 fach. Da der Kassensatz deutlich höher ist, als die übliche GOÄ 2,3 f in der ärztlichen Behandlung, ist dieser Vorraussetzung für eine Anmeldung als Privatpatient.