In den meisten Fällen melden die Eltern ihr Kind zur Behandlung an. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr oder junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr können sich auch selbst anmelden.
Vor Beantragung einer Therapie findet zunächst ein Beratungsgespräch statt, dem sich probatorische Sitzungen anschließen, um Art und Umfang der Therapie einschätzen zu können. Die Therapiedauer und Intensität richtet sich nach der Indikation und kann zur Krisenintervention als tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie oder als Langzeittherapie beantragt werden. In der Regel finden 1-2-mal wöchentlich 50-minütige Therapiesitzungen statt. Es besteht Schweigepflicht in Bezug auf Diagnostik und den therapeutischen Prozess. Ohne Ihr Wissen und Einverständnis werden keine Informationen weitergegeben.
