Grundsätzlich können Sie mit allem zu mir kommen, was das Kind oder Sie als ein Problem ansehen und mit Leidensdruck (entweder beim Kind oder bei Ihnen) verbunden ist. In der Regel können Jugendliche ab 15 selbst eine Therapie beantragen. Bei Privatversicherung müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen. Im Erstgespräch oder nachfolgenden probatorischen Sitzungen wird geklärt, ob und welche Art Psychotherapie veranlasst werden soll.
Diese Zeit dient auch einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam mit den Eltern, dem Kind oder dem Jugendlichen werden Empfehlung, Begründung und Entscheidung zur Therapie vereinbart.
Aus einer Vielzahl von möglichen psychischen Problemen sind hier einige Behandlungsschwerpunkte genannt, unter denen Kinder und Jugendliche wie auch ihre Familien leiden können:
Entwicklungsrückstände, Lern-, Aufmerksamkeits-, oder Konzentrationsstörungen
Regulationsstörungen bei Säuglingen (Fütterstörungen, übermäßiges Schreien, Schlafstörungen)
Schlafstörungen, Alpträume, Einnässen und Einkoten
Beziehungsschwierigkeiten, Mobbing, Schulvermeidung, Schulängste oder Phobien
Ängstlichkeit, Selbstwertprobleme, depressive Verstimmungen
Störungen aus dem autistischen Spektrum
Aggressives und verletzendes Verhalten sich oder anderen gegenüber
Essprobleme
Tics oder Tourette-Syndrom (unwillkürliche rasche Bewegungen oder Worte)
Zwanghafte Verhaltensweisen oder Gedanken
Geschlechtsidentitätsstörungen, sexuelle Reifungskrisen
Psychosomatische Beschwerden wie Kopf-, Bauchschmerzen oder Rückenschmerzen, asthmatische Beschwerden, Neurodermitis, Schwindel
Suizidale Gedanken und/oder selbstverletzendes Verhalten
Seelische Traumatisierungen