Das Arztgeheimnis gerät massiv in Gefahr!
Welchen Nutzen hat das Ganze, und vor allem: Wem nutzt es? Gegen eine gesicherte digitale Informationsübermittlung im Gesundheitswesen wird im Zeitalter des Internet niemand etwas grundsätzlich einzuwenden haben. Nur was ist sicher?
https://www.bayerischerfacharztverband.de/fileadmin/bayerischer_facharztverband/user/pdf/folder_no_ti.pdf
Christine Aschenberg-Dugnus
PM: QUALITÄT VOR SCHNELLIGKEIT

21.05.2019
Zu den heutigen Medienberichten, bei der Patientenakte werde der Datenschutz erst nachgeliefert, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus:
„Dass die Regierung ein halbfertiges Produkt vorlegt, ist ein weiterer Rückschlag. Eine elektronische Patientenakte mit erheblichen technischen Einschränkungen und Mängeln beim Datenschutz, schürt weiteres Misstrauen bei den Patienten. Es kann nicht sein, dass die Akte nicht individuell einsehbar ist, sondern jedem Gesundheitsakteur z.B. der HIV-Test oder die Depressionsdiagnose präsentiert werden muss. Patienten haben ein Recht auf eine sichere Patientenakte.“
https://caschenbergdugnus.abgeordnete.fdpbt.de/meldung/pm-qualit%C3%A4t-vor-schnelligkeit
Einstellungsgespräch: Bitte Gesundheitskarte nicht vergessen, unser Betriebsarzt möchte „nur kurz“ in Ihre elektronische Patientenakte sehen.
Dieses Szenario kann auch wieder belächelt werden und als neuerliche „Verschwörungstheorie“ abgetan werden. Aber die Eingangsuntersuchung beim Betriebsarzt oder gar die Untersuchung beim Amtsarzt sind in vielen Unternehmen, Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts nicht nur üblich sondern häufig Pflicht. Gibt es eine elektronische Patientenakte nach Willen von Herrn Spahn, kann der Betriebs- oder Amtsarzt leicht auf alle medizinischen Daten des Anwärters zugreifen.Dann liegt alles offen. Nicht nur die Stärke der Brille, sondern ggf. die Veränderung der Dioptrienzahl. Oder 2 Psychotherapien in den letzten 20 Jahren.Ist der Anwärter noch „jungfräulich“, also mit Ausnahme von Erkältungen und ein paar Darmgrippen kerngesund, ist er noch nicht aus dem Schneider.Denn per Arbeitsvertrag könnten „regelmäßige betriebsärztliche Überprüfungen bzw. Untersuchungen“ vorgeschrieben werden. Wenn Spahn mit seinen Vorhaben durchkommt, wird hier für nicht einmal mehr die Zustimmung, bzw. das Einlesen der Versichertenkarte notwendig sein, denn Ärzte dürfen dann auch ohne Anwesenheit des Patienten in seinen Daten lesen. Und der „Patient“ bzw. hier der Arbeitnehmer braucht davon auch nichts zu erfahren. Auch nicht, wenn er plötzlich versetzt, nicht mehr befördert wird oder gekündigt wird.
http://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/Newsletter/PDF/Newsletter_240519.pdf
Absolut verantwortungslos: Denn bei Patientendaten geht es – ganz anders als z.B. bei Bankdaten – um Informationen und Diagnosen, die auch in 10, 20 oder 30 Jahren hoch brisant sind und deren Bekanntwerden für die Betroffenen zu fatalen Folgen führen können. Ausser, dass die Daten im Internet auftauchen können, kann dies auch, wenn es um einen Arbeitsvertrag oder einen Versicherungsabschluss geht, negative Konsequenzen haben.
https://www.bayerischerfacharztverband.de/fileadmin/bayerischer_facharztverband/user/pdf/folder_no_ti.pdf